Adobe-Shop für

Bezugsberechtigungen und Nachweisführung

Adobe Volumen-Lizenzprogramme

Diese Produktform kann nach internationalen Herstellerfestlegungen ausschließlich durch Firmen und Organisationen erworben und lizenziert werden. Einzelpersonen haben nicht die Möglichkeit, einen Adobe Volumen-Lizenzvertrag abzuschließen. Sie erhalten Einzel-Lizenzen in Form von Paketware für Vollversionen, Updates und bei nachweisbarer Bezugsberechtigung preislich stark reduzierte Student and Teacher Editions.

Sonderlizenzen für Regierungs- und Bildungseinrichtungen

Staatlich anerkannte Organisationen, wie Behörden und Schulen erhalten besondere Lizenzformen für den nichtgewerblichen Einsatz, die zum Teil auf pauschalen Rahmenverträgen mit Adobe basieren und dadurch erhebliche Preisnachlässe eröffnen. Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Bezugsmöglichkeiten für die entsprechenden Kundensegmente:

  • Bundes- und Landesbehörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Lizenzierung: Beitritt in Rahmenvertrag für Regierungseinrichtungen
  • Bezugsnachweis: nicht erforderlich
  • sonstige staatliche Behörden und Ämter innerhalb Europa
  • Lizenzierung: Volumen-Lizenzvertrag für Regierungseinrichtungen
  • Bezugsnachweis: nicht erforderlich
  • staatlich anerkannte Allgemein- oder Berufsbildende Schulen (ABS/BBS)
  • Volkshochschulen (VHS)
  • staatlich anerkannte Universitäten (Uni) und Fachhochschulen (FH)
  • innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Lizenzierung: Beitritt in Rahmenvertrag für Bildungseinrichtungen
  • Bezugsnachweis: nicht erforderlich
  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • nach SGB III geförderte Schulungseinrichtungen
  • gemeinnützige Bildungsträger
  • Institute
  • Forschungseinrichtungen
  • Industrie- und Handelskammern
  • Akademieen
  • gemeinnützige Organisationen
  • kirchliche Einrichtungen
  • innerhalb Europa
  • Lizenzierung: Volumen-Lizenzvertrag für Bildungseinrichtungen
  • Bezugsnachweis: (Kopien ausreichend, auch als pdf- oder Bilddateien)
  • eingetragene Vereine: Vereinssatzung oder Steuerfreistellungsbescheid
  • nach SGB III geförderte Einrichtungen: Maßnahmebogen Agentur für Arbeit
  • alle anderen: kein schriftlicher Nachweis erforderlich,
  • Die Einrichtung muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen und ohne Absicht der Gewinnerzielung tätig sein. Im Zuge der Auftragserteilung wird eine entsprechende Bestätigung als Selbstauskunft angenommen.

Kundenbewertungen von teamsoft.de

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